Entscheidung über Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
Eine Frau erscheint nach der Elternzeit wieder am Arbeitsplatz - mit Kopftuch. Ihrem Arbeitgeber gefällt das nicht. Wie entscheidet die Justiz?
Heidelberg. (dpa-lsw) Das Arbeitsgericht in Heidelberg soll an diesem Mittwoch klären, ob eine Kundenberaterin eines Drogeriemarkts ein Kopftuch tragen darf. Das Unternehmen argumentiert, dass Kopfbedeckungen im Kundenkontakt der Betriebsordnung zufolge nicht erlaubt seien. Die Klägerin geht dagegen vor. Sie hatte bei dem Unternehmen von 2001 bis 2013 ohne Kopftuch gearbeitet und ging dann in Elternzeit. Als die 31-Jährige wiederkam, erschien sie mit Hidschab, einer von Musliminnen getragenen Kopfbedeckung - was bei der Firma auf Widerstand stößt.
"Der Fall soll am Mittwoch geklärt werden", sagte am Dienstag eine Justizsprecherin. Grundsätzlich sei allerdings ein weiterer Termin nicht ausgeschlossen, wenn etwa Zeugen geladen werden müssten.
Verfahren wegen Kreuzen oder Kopftüchern am Arbeitsplatz waren in den vergangenen Jahren immer wieder vor Gericht verhandelt worden. Der Europäische Gerichtshof hatte im März entschieden, dass religiöse Symbole unter bestimmten Bedingungen untersagt werden können.
Ein Verbot müsse aber jedes politische, philosophische oder religiöse Zeichen gleichermaßen betreffen, betonte der Rechtsanwalt Thomas Färber. "Die Einschränkung muss also für alle Mitarbeiter gelten - unabhängig von der Glaubenszugehörigkeit", sagte der Experte für Arbeitsrecht der Deutschen Presse-Agentur.