Doppelte Sondersitzung zur Windkraft in Heidelberg

Am Donnerstag tagen zwei Ausschüsse des Gemeinderats gemeinsam: Es geht um die Stellungnahme für den Nachbarschaftsverband.

02.02.2016 UPDATE: 03.02.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 45 Sekunden

Symbolbild: dpa-Archiv

Von Steffen Blatt

Die Diskussion um mögliche Standorte für Windräder in Heidelberg geht in eine neue Runde: Am morgigen Donnerstag beschäftigen sich der Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss in einer Sondersitzung mit dem Thema. Dabei geht es um die Stellungnahme für den Nachbarschaftsverband, über die der Gemeinderat abschließend am 18. Februar entscheidet.

Hintergrund

> Die Windkraftstandorte in Heidelberg wurden vom Nachbarschaftsverband Heidelberg - Mannheim vorgeschlagen, dem neben den beiden Großstädten noch 16 weitere Kommunen angehören. Nach einer Gesetzesänderung der Landesregierung liegt die Festlegung von

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> Die Windkraftstandorte in Heidelberg wurden vom Nachbarschaftsverband Heidelberg - Mannheim vorgeschlagen, dem neben den beiden Großstädten noch 16 weitere Kommunen angehören. Nach einer Gesetzesänderung der Landesregierung liegt die Festlegung von Flächen für Windkraftanlagen in den Händen der Kommunen oder der Kommunalverbände. Laut Gesetz muss der Windkraft "substanziell" Raum gegeben werden, und darum hat der Nachbarschaftsverband für sein gesamtes Gebiet nach der Anwendung verschiedener Ausschlusskriterien, etwa zum Natur- und Tierschutz, 17 Flächen ausgewiesen, die im "Teilflächennutzungsplan Windenergie" festgeschrieben werden sollen. Jede Kommune muss bis zum 29. Juli eine Stellungnahme zu ihren Standorten abgeben, am Ende entscheidet die Verbandsversammlung, welche Zonen für die Windkraft im Flächennutzungsplan reserviert sein sollen. In allen anderen Bereichen des Verbandsgebiets wären Windräder dann tabu. Überhaupt keine Windenergiezonen auszuweisen, ist hingegen keine Option, das würde dem Gesetz widersprechen - Investoren könnten dann überall Anlagen errichten, wo keine öffentlichen Belange dagegen sprechen. ste

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Die Linie der Verwaltung sieht vor, dass von den sieben möglichen Standorten für Windkraftanlagen, die der Nachbarschaftsverband vorgeschlagen hat, nur drei weiterverfolgt werden: Drei Eichen oberhalb des Boxbergs sowie Grenzhof Ost und Kirchheimer Mühle in der Ebene. Die Areale Hoher Nistler, Weißer Stein Süd, Lammerskopf und Auerhahnenkopf hatten die Heidelberger Fachämter schon im Dezember wegen der schwierigen Erschließung und der großen Eingriffe in den Wald abgelehnt.

Bei den drei anderen Standorten gibt es allerdings noch Klärungsbedarf, schreibt die Stadtverwaltung in einer Mitteilung. Bei der Fläche Drei Eichen muss noch geprüft werden, ob Uhu oder Fledermaus dort ihren Lebensraum haben. Ein Windrad könne wohl nur mit der Auflage betrieben werden, dass es je nach Jahres- oder Tageszeit zeitweise abgeschaltet werden müsste, heißt es weiter.

Beim Grenzhof wurde bisher vor allem um die Einstufung als Aussiedlerhof gestritten, die der Nachbarschaftsverband vorgenommen hat. Nach dieser Einteilung dürften Windräder in einem Abstand von 600 Metern gebaut werden. Die Bewohner sehen das jedoch ganz anders. Für sie ist die Siedlung eine Wohnbaufläche wie ein Stadt- oder Ortsteil. In diesem Fall müsste der Abstand 1000 Meter betragen.

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In einem weiteren offenen Brief an den Nachbarschaftsverband, die Stadtverwaltung, den Gemeinderat und die Bezirksbeiräte argumentieren die Bewohner unter anderem, dass noch nie jemand in den Grenzhof "ausgesiedelt" sei. "Es handelt sich um eine sehr alte Siedlung, die sich aus sich heraus entwickelt hat. Es gibt neben Wohnungen und Landwirtschaft auch Gewerbebetriebe, die in einem Aussiedlungshof nicht zulässig wären. Folgerichtig muss der Grenzhof Wohngebiet sein", heißt es in dem Schreiben. Dem wird die Stadt aber nicht folgen. "Wir haben das prüfen lassen, und die Bewertung des Grenzhofs als Aussiedlerhof ist nicht zu beanstanden", sagte Oberbürgermeister Eckart Würzner am Montag bei einem Pressegespräch. Beim Grenzhof sind außerdem, wie bei der Kirchheimer Mühle, noch ergänzende artenschutzrechtliche Untersuchungen nötig.

Dem Vorgehen der Verwaltung sind auch die Bezirksbeiräte der Stadtteile gefolgt, die am 21. Januar in einer nicht-öffentlichen Sitzung im Pfaffengrunder Gesellschaftshaus über die Thematik diskutierten. Die Räte hätten den Vorschlag der Stadt "mit breiter Mehrheit" unterstützt, berichtete Würzner. Dabei sei auch der Standort Langer Kirschbaum ein Thema gewesen, der nördlich von Peterstal auf Dossenheimer und Schriesheimer Gebiet liegt. Die Vertreter aus Ziegelhausen hätten diese Fläche ähnlich kritisch gesehen wie die abgelehnten Heidelberger Standorte.

Info: Die Sondersitzung im Neuen Saal des Rathauses beginnt am Donnerstag, 4. Februar, um 16.30 Uhr.