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Wie Eberbacher Immobilienprofis auf das neue Bestellerprinzip reagieren

Ab Juni gilt auf dem Mietmarkt das Bestellerprinzip - In Zukunft zahlt derjenige den Makler, der ihn engagiert hat

27.05.2015 UPDATE: 28.05.2015 06:00 Uhr 2 Minuten, 44 Sekunden

Welche Folgen das neue Mietmarkt-Prinzip "Bezahlen muss, wer bestellt" fürs Immobiliengewerbe haben wird, ist auch bei Profis umstritten. Sicher scheint nur, dass viele Vermieter das Geschäft selbst in die Hand nehmen wollen.

Von Jutta Biener-Drews

Eberbach. Der Countdown läuft. Am 1. Juni tritt auf dem Mietmarkt das Bestellerprinzip in Kraft. Von da an muss derjenige den Makler bezahlen, der ihn engagiert hat. Das entlastet die Mieter, denn die bekommen bisher für einen neuen Mietvertrag die Rechnung präsentiert, obwohl der Makler im Auftrag des Vermieters handelt. Aber wie reagiert der Vermieter? Was kommt

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