Wie Eberbacher Immobilienprofis auf das neue Bestellerprinzip reagieren
Ab Juni gilt auf dem Mietmarkt das Bestellerprinzip - In Zukunft zahlt derjenige den Makler, der ihn engagiert hat
Von Jutta Biener-Drews
Eberbach. Der Countdown läuft. Am 1. Juni tritt auf dem Mietmarkt das Bestellerprinzip in Kraft. Von da an muss derjenige den Makler bezahlen, der ihn engagiert hat. Das entlastet die Mieter, denn die bekommen bisher für einen neuen Mietvertrag die Rechnung präsentiert, obwohl der Makler im Auftrag des Vermieters handelt. Aber wie reagiert der Vermieter? Was kommt
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