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Baugenossenschaft Eberbach: Brief löst Sorgen bei Mietern aus

Die Baugenossenschaft fordert von 122 Vertragspartnern, einen Wohnberechtigungsschein vorzulegen oder ihn zu beantragen

26.01.2017 UPDATE: 27.01.2017 06:00 Uhr 2 Minuten, 26 Sekunden

Peter Knapp (links) und Lothar Jost vom Vorstand der Eberbacher Baugenossenschaft (EBG) mussten 122 der 442 Mieter zwecks Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins anschreiben. Das gilt auch für die Mieter des gerade erst für 630 000 Euro sanierten EBG-Hauses Stettiner Straße 5. Fotos: Marcus Deschner

Von Marcus Deschner

Eberbach. Für mächtig Unruhe gesorgt hat ein Schreiben, das der Vorstand der Eberbacher Baugenossenschaft an 122 Mieter versandte. In dem zweiseitigen Brief vom 11. Januar werden die Adressaten gebeten, bei der Stadt Eberbach bis zum 31. Januar einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.

Unterzeichnet haben das Schreiben die beiden Vorstände der EBG, Peter

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