Windpark Kornberg: Ist die komplette Planung rechtswidrig?
Die Stellungnahmen der Bürgerinitiative und der Flugplatz-GmbH zum Windpark "Kornberg" werfen viele Fragen auf

Eine Windkraftanlage wird errichtet. Die BGN und die Bau- und Betriebs GmbH des Walldürner Flugplatzes wollen dies am "Kornberg" verhindern. Foto: Rüdiger Busch
Hardheim. (rüb) Die Gegner des geplanten Windparks "Kornberg/Dreimärker" lassen nicht locker. Im Zuge der öffentlichen Auslegung der für den Bau der Anlagen notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplans (FNP) sind nun mehrere Stellungnahmen beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn (GVV) eingegangen. Neben der Bürgerinitiative BGN haben auch deren Vorsitzender Dieter Popp als Privatperson sowie die Bau- und Betriebs GmbH des Walldürner Flugplatzes Einwände erhoben. Der GVV wird nun die Relevanz der Argumente prüfen, ehe die Abwägung der Offenlage durch der Verbandsversammlung erfolgt. Dies soll noch in diesem Jahr geschehen.
In der gemeinsamen Stellungnahme der Bau- und Betriebs GmbH und von Dieter Popp werden zu sieben Themenbereichen Einwände erhoben:
Unter der Überschrift "Verfahrensfehler" werden eine angeblich fehlerhafte öffentliche Bekanntmachung der FNP-Änderungen und die "pflichtwidrige Verweigerung der Anfertigung von Kopien bzw. des Fotografierens der ausgelegten Unterlagen" moniert.
Im Punkt "Beeinträchtigung artenschutzrechtlicher Belange" werden die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Untersuchung durch das Büro Beck in Frage gestellt. Der Gutachter der BGN haben zahlreiche windkraftempfindliche Arten im Gebiet nachweisen könne wie Hirschkäfer, Schlingnatter, Pirol, Mopsfledermaus, Gabelzahnmoos, Waldschnepfe, Kaisermantel oder Uhus.
Ein weiteres Thema ist die mögliche "Beeinträchtigung des Flugplatzbetriebs": Die Verfasser sehen die sichere Durchführung des Flugbettriebs durch den Bau der Anlagen nachhaltig gefährdet: Damit werde der Fortbestand des Flugplatzes aufs Spiel gesetzt. Zudem seien vier der sechs Konzentrationszonen aus luftschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht genehmigungsfähig.
Auch interessant
Zum Download
Auch die "Fehlende Windhöffigkeit" wird in den Stellungnahmen kritisiert: Es sei - anders als dargestellt - nicht ausreichend untersucht worden, wie hoch die Windhöffigkeit in den Konzentrationszonen überhaupt ist. Stattdessen seien lediglich Berechnungen mit Vergleichswerten angestellt worden. Die Verfasser fordern die Behörden dazu auf, Windmessungen zu veranlassen, die dem Stand der Technik entsprechen. Wenn die Anlagen nämlich auf Grund des zu schwachen Windes nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten, dann seien solche Eingriffe in das Landschaftsbild auf keinen Fall gerechtfertigt.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der angebliche "Verstoß der Planung gegen den Regionalplan". Es sei absehbar, dass im neuen, derzeit in Aufstellung befindlichen Regionalplan, Teilkapitel Windkraft, ein Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung festgelegt wird. Dieser Mindestabstand werde durch die FNP-Planung zu Lasten der Bürger unterschritten. Hinzu komme, dass es selbst im Gebiet Verwaltungsverbandes unterschiedliche Mindestabstand gebe.
"Widersprüchliche Angaben über Schadensersatzpflicht der Gemeinden": Hier gehen die Verfasser darauf ein, dass Hardheims Bürgermeister Volker Rohm betont habe, dass sich seine Gemeinde nicht schadensersatzpflichtig machen würde, falls die Konzentrationszonen nicht ausgewiesen würden. Der Widerspruch: Sein Höpfinger Amtskollege Adalbert Hauck habe öffentlich behauptet, dass seine Gemeinde in diesem Fall 1 bis 1,2 Millionen Euro Schadensersatz bezahlen müsse. "Wurde dadurch das Abstimmungsverhalten der Ortschafts- und Gemeinderäte beeinflusst?" Und: "Ist es überhaupt rechtens, dass die zwei Bürgermeister schon in einem so frühen Verfahrensstadium ,Knebel-Verträge’ abgeschlossen haben. Und ist es rechtens, dass die Öffentlichkeit keine Kenntnis über den Inhalt dieser Verträge erhält?"
Abschließend wird die vermeintliche "Rechtswidrigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse" moniert.