Vogelgrippe: Geflügel muss im Neckar-Odenwald-Kreis in den Stall
Das Landratsamt hat auch im Neckar-Odenwald-Kreis Stallpflicht verhängt - Es gelten strenge Sicherheitsvorschriften
Neckar-Odenwald-Kreis. Auch im Neckar-Odenwald-Kreis muss das Geflügel drinnen bleiben. Es gelten strenge Sicherheitsvorschriften. Das Landratsamt hat auch im Neckar-Odenwald-Kreis Stallpflicht verhängt. Aufgrund der sich in Deutschland und Europa ausbreitenden Vogelgrippe hatte sich das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart bereits für eine landesweite
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