Entsorgung von Dämmstoffplatten neu geregelt
Die Platten gelten jetzt als gefährlicher Abfall – Die AWN kann diesen nur Kleinmengen annehmen
Neckar-Odenwald-Kreis. (mh) Für die Abfallentsorgung bei Umbau-, Abriss- oder Sanierungsarbeiten gelten seit dem 30. September neue gesetzliche Vorschriften: Dämmstoffplatten aus Polystyrol, eher bekannt unter Produktnamen wie beispielsweise Styropor oder Styrodur, müssen ab diesem Zeitpunkt getrennt entsorgt werden. Dieses Material enthält oft das Flammschutzmittel HBCD, das als langlebiger
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