Bürgerbegehren "Windkraft mit Vernunft": Rat bleibt bei Ablehnung
Der Hardheimer Gemeinderat verstieß bei seiner Ablehnung des Begehrens nicht gegen gesetzliche Grundlagen - Die Widersprüche dagegen werden an das Landratsamt weitergeleitet
Schweinberg/Hardheim. (rüb) Bei der Entscheidung des Gemeinderates am 23. Februar, das Bürgerbegehren "Windkraft mit Vernunft" als unzulässig zurückzuweisen, wurden keine gesetzlichen Grundlagen missachtet. Auch aus den umfassenden Widerspruchsbegründungen ergeben sich keine Anhaltspunkte, die dazu führen würden, dass der Gemeinderat seine Entscheidung überdenken müsste. Zu diesem Schluss
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