Bald erhalt Rosenberg eine neue moderne Beleuchtung

Neuer Leuchtentyp wird installiert - Kosten für ersten Bauabschnitt bei 100.000 Euro - Bebauungsplan für Gebiet "Krappenacker"

18.01.2017 UPDATE: 19.01.2017 06:00 Uhr 2 Minuten, 31 Sekunden

Im Rosenberger Gemeindegebiet wird die Straßenbeleuchtung in Etappen modernisiert. Für den ersten Umstellungsabschnitt entstehen Kosten in Höhe von rund 100 000 Euro. Foto: Helmut Frodl

Rosenberg. (F) In der ersten Sitzung des Rosenberger Gemeinderats im neuen Jahr, die am Dienstag im Rathaus unter Vorsitz von Bürgermeister Gerhard Baar stattfand, passte das Gremium einstimmig die Gebührensätze für Wasser und Abwasser an. Neben diesem wichtigen Punkt für die Finanzen befasste sich der Gemeinderat mit dem Austausch der Straßenleuchten und vergab den Auftrag für den ersten Bauabschnitt an die EnBW. Für das Areal "Krappenacker" im Ortsteil Sindolsheim hat das Regierungspräsidium anstelle einer geplanten Einbeziehungssatzung die Aufstellung eines Bebauungsplans gefordert. Dieser wurde nun beschlossen.

Zur Sitzung konnte der Bürgermeister wieder eine Anzahl von interessierten Zuhörern willkommen heißen. Nach der Bekanntgabe der Niederschrift der Sitzung vom 6. Dezember 2016 ging es um die Neufassung der Wasserversorgungssatzung mit Gebührenänderung. Wie Bürgermeister Baar informierte, wurden die letzten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2015 und 2016 durchgeführt, und für die Jahre 2017 und 2018 wurde die Wassergebühr neu berechnet.

Die Gemeinde habe, wie Baar betonte, per Satzung eine Gewinnerzielungsabsicht im Bereich der Wasserversorgung ausgeschlossen. Der Gemeinderat habe sich verpflichtet, kostendeckende Gebührensätze zu beschließen. Seit der Steuerprüfung im Jahre 2013 verrechne die Gemeinde Überschüsse aus den beiden Photovoltaikanlagen in Sindolsheim und Hirschlanden mit Verlustvorträgen aus der Wasserversorgung.

Auf Grundlage der Neukalkulation sinkt die Wasserverbrauchsgebühr für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 von 3,40 auf 3,30 Euro pro Kubikmeter zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Gemeinderat stimmte der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu. In die neue Gebühr wurde eine Unterdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von 21.805 Euro und eine Überdeckung aus dem Jahr 2015 in Höhe von 54.380 Euro zum Ausgleich in die Kalkulation eingestellt. Der Neufassung der Wasserversorgungsatzung wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt.

Dann behandelte das Gremium die Neufassung der Abwassersatzung. Auf Grundlage der vorliegenden Kalkulation wurden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 mit 3,45 Euro pro Kubikmeter für das Schmutzwasser und als Niederschlagswassergebühr von 0,29 Euro pro Quadratmeter versiegelte Fläche festgesetzt.

Wie Ratsmitglied Kautzmann feststellte, bedeutet die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr für Grundstückseigentümer mit großer versiegelter Fläche eine große Belastung. Der vorgelegten Gebührenkalkulation stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Im nächsten Punkt ging es um den Austausch der Straßenleuchten. Der Bürgermeister erinnerte daran, dass der Gemeinderat den Auftrag zur abschnittsweisen Umstellung der Straßenbeleuchtung an die EnBW vergeben hat. Nun sei ein Vergabebeschluss zum Austausch der Straßenlampen an die EnBW erforderlich, der im ersten Abschnitt ein Volumen von 100.000 Euro hat. Die Festlegung des Leuchtentyps durch den Gemeinderat sei nach Besichtigung des Leuchtenparks der EnBW noch vorzunehmen. Erst in Abhängigkeit der Kosten pro Leuchten ergebe sich die räumliche Ausdehnung des ersten Bauabschnitts. Bewilligt seien hierfür, wie Gerhard Baar unterstrich, bereits Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock und dem Kommunalinvestitionsgesetz, so dass sich der Eigenanteil der Gemeinde auf 26.000 Euro belaufe. Die Vergabe im Gemeinderat erfolgte einstimmig.

In seiner Stellungnahme zur Einbeziehungssatzung "Krappenacker" im Ortsteil Sindolsheim hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Raumordnungsbehörde Bedenken gegen die Art des Verfahrens erhoben. In der Stellungnahme der Behörde, die dem Rosenberger Gemeinderat vorlag, wird gefordert, dass für dieses Areal ein Bebauungsplan aufgestellt wird. In Absprache mit dem Landratsamt, so der Bürgermeister, schlug die Verwaltung nun vor, dieser Forderung zu entsprechen. Der Gemeinderat beschloss am Dienstag einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der räumliche Geltungsbereich und die bauleitplanerischen Festsetzungen sind mit denen der Einbeziehungssatzung identisch. Die im Rahmen des Satzungsverfahrens gemäß Gesetzbuch bereits durchgeführte Offenlage und Behördenbeteiligung wird als "frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange" gewertet.

Nach der Bürgerfragestunde informierte Bürgermeister Baar unter Punkt "Verschiedenes" über einen gewährten Zuschuss für den TSV Rosenberg für einen Mähroboter.

Gemeinderätin Bernhardt fragte nach, ob künftig die Störstoffsäcke kostenpflichtig zu erwerben seien oder wieder als Zwölferpack von der AWN kostenlos verteilt werden. Die Verwaltung wird das Thema bei der AWN ansprechen.

Auf Anfrage von Gemeinderat Haas informierte Bürgermeister Baar, dass wegen der Ansiedlung eines Einkaufsmarktes ein zweiter Projektierer eingeschaltet worden sei. Bis zum Frühjahr sollen erste Erkenntnisse vorliegen.

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