22-Jähriger vom Landgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt
Doch die große Strafe steht jetzt aber noch aus - Weitere Verfahren stehen an
Mosbach/Königshofen. (schat/sta) Das schlimmste seiner Vergehen wurde noch gar nicht verhandelt, fünf Jahre Gefängnis stehen einem 22-Jährigen unterdessen dennoch schon sicher bevor.
Nach Abtrennung des Verfahrens gegen den Angeklagten wegen der ihm vorgeworfenen Tat des "versuchten Totschlags" wurde der Mann vom Landgericht Mosbach wegen gefährlicher Körperverletzung und des Besitzes
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