RNV-Großkontrolle in Weinheim: 138 Fahrgäste wurden kalt erwischt

RNV und Polizei kontrollierten in Weinheim knapp 3000 RNV-Pendler - Rund viereinhalb Prozent von ihnen reisten ohne Fahrschein, einer rastete aus

22.10.2015 UPDATE: 23.10.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 45 Sekunden

Die RNV-Haltestelle Händelstraße: 138 von 2881 Reisenden trafen die Fahrkartenkontrolleure hier ohne gültiges Ticket an. Anders als dieser Zug bekamen die "Schwarzfahrer" kein grünes Licht. Foto: Kreutzer

Von Philipp Weber

Weinheim. Für den traurigen Höhepunkt sorgte ein 35 Jahre alter Fahrgast: Als die Kontrolleure am Mittwochabend um 20 Uhr in die Bahn kamen, weigerte er sich, seine Personalien anzugeben. Als Polizeibeamte eingriffen und den Mann aus dem Zug schaffen wollten, wurden sie auch noch getreten. Später soll der 35-Jährige eingeräumt haben, Marihuana zu konsumieren. Derartige Reaktionen auf Fahrgastkontrollen sind Einzelfälle. Und doch veranlassen sie die Rhein-Neckar-Verkehrsbetriebe (RNV), bei "Schwerpunktkontrollen" Polizeikräfte hinzuzuziehen.

So geschehen am Mittwoch, zwischen 17 und 21.30 Uhr in Weinheim: Insgesamt 25 RNV-Mitarbeiter und zwölf Polizisten haben an der Haltestelle Händelstraße/Cavaillonstraße 2881 Reisende in 27 Zügen der Linie 5 kontrolliert. Laut RNV und Polizei waren viereinhalb Prozent der Fahrgäste - 138 Reisende - ohne gültigen Fahrschein unterwegs.

Als rigorose Jagd auf "Schwarzfahrer" will René Weintz, einer von mehreren RNV-Sprechern, die Aktion jedoch nicht verstanden wissen: Anders als bei stichpunktartigen Fahrscheinkontrollen mit weniger Mitarbeitern lege sich der Nahverkehrsbetrieb bei Schwerpunktaktionen bewusst auf einen bestimmten Standpunkt fest - und erfasse jeden Fahrgast.

"Das bedeutet im Umkehrschluss, dass alle Fahrgäste gleichberechtigt sind. Dass sich also niemand der Kontrolle entziehen kann", so Weintz. Es sei auch Aufgabe der RNV, in den Zügen ab und zu verstärkt Präsenz zu zeigen. Vor allem den zahlenden Fahrgästen zuliebe: "Das gehört zu unserem Servicegedanken dazu."

Vorteil für die Kontrolleure: Weil es jeden Fahrgast "trifft" und Polizeibeamte am Ort des Geschehens sind, bleiben ihnen Flucht- oder Konfrontationsszenarien in aller Regel erspart. "Allerdings soll das Kontrollpersonal auch bei stichpunktartigen Kontrollen deeskalierend auf die Reisenden einwirken", sagt RNV-Sprecher Weintz.

Allzu viel Spaß versteht der Gesetzgeber in dieser Sache trotzdem nicht: Wer etwa am Mittwoch ohne Ticket in der Weststadt unterwegs war, muss mit einem Strafverfahren wegen "Erschleichens von Leistungen" rechnen. Laut Paragraf 265 a, Strafgesetzbuch, droht hierfür eine Geldstrafe oder sogar ein Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr. "Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar, die wir zur Anzeige bringen", bestätigt Weintz. "Wie am Ende damit umgegangen wird, entscheiden allerdings die Strafverfolgungsbehörden und nicht wir."

Die Tatsache, dass über 100 Reisende ohne Ticket unterwegs waren, ordnet man bei der RNV offenbar als Routineergebnis ein. Immerhin hatten mehr als 95 Prozent der Fahrgäste bezahlt. Auch wenn es sich bei einem Gutteil der Zuginsassen wohl um Berufspendler mit vergünstigten Dauerkarten gehandelt haben dürfte. Die Kontrolle fand in der "Rushhour" am Abend satt. Die Aktion in Weinheim wird jedenfalls nicht die letzte ihrer Art gewesen sein. Nach RNV-Angaben finden Schwerpunktkontrollen in regelmäßigen Abständen statt. Da jede davon mit der Polizei abgestimmt werden muss, gibt es hierfür aber keine fest vorgeschriebene Zeitschiene. Aggressive Reaktionen auf Kontrolleure kämen vor, sagt auch RNV-Sprecher Weintz. Sie seien aber die Ausnahme und nicht die Regel. Der 35-jährige Randalierer wurde am Ende festgenommen. Er muss sich nun auch wegen "Widerstands gegen Polizeivollstreckungsbeamte" verantworten. Auch eine Straftat.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.