Windkraft in Eberbach

Widerspruch abgeschmettert

Rat weist Bürgerbegehren ab - Nur AGL stimmt mit dem Bürgerbegehren

31.01.2020 UPDATE: 01.02.2020 06:00 Uhr 50 Sekunden
Der Hebert-Höhenrücken hinter Schwanheim. Archiv-Foto: Stefan Weindl

Von Jutta Biener-Drews

Eberbach. Kurzen Prozess machte der Gemeinderat am Donnerstag mit dem Widerspruch gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens zur Windkraft auf dem Hebert. Er wurde auf der Grundlage eines neuerlichen Rechtsgutachtens, das diesen Widerspruch als gegenstandslos darstellte, mit großer Mehrheit abgeschmettert. (Drei) Gegenstimmen gab es lediglich von der AGL. Kommentar von Michael Schulz (CDU): Wenn die Initiative Bürgerbegehren Hebert davon ausgehe, im Recht zu sein, "steht ihr ja der Klageweg offen. Dann aber auf eigene Kosten und nicht auf Kosten der Allgemeinheit".

Das Bürgerbegehren war bekanntlich im September aufgrund des Gutachtens eines von der Stadt beauftragten Fachanwalts für Verwaltungsrecht für unzulässig erklärt und in der Folge vom Gemeinderat gegen die vier Stimmen der AGL abgewiesen worden. Grund für die Ablehnung war unter anderem eine vom Gutachter geltend gemachte Fristüberschreitung. Dem widersprach die Initiative und setzte damit eine neuerliche Prüfung in Gang, bei dem es um die Stichhaltigkeit des städtischen Gutachtens ging.

Dass die Stadt mit dieser Prüfung dieselbe Heidelberger Anwaltskanzlei und denselben Rechtsanwalt beauftragt hat, der schon das Gutachten angefertigt hatte, kritisierte Kerstin Thomson für die AGL. Objektivität, so ihr Einwand, "ist nicht möglich, wenn ein und derselbe Anwalt beides macht".

Bürgermeister Peter Reichert verteidigte das Vorgehen als legal und hielt dagegen: "Wenn der Anwalt letztes Mal recht hatte, hat er auch diesmal recht."

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