Hintergrund Eitel

12.03.2019 UPDATE: 12.03.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden

Koppelvorwürfe entkräftet

Die offizielle Bestätigung steht noch aus, aber die Vorwürfe der "Koppelgeschäfte" zwischen der Universität Heidelberg und der spanischen Großbank Santander haben sich offenbar als haltlos erwiesen. Darauf deutet eine Stellungnahme hin, die das Landeswissenschaftsministerium vor der Wiederwahl von Rektor Bernhard Eitel verschickt hatte. Darin heißt es: "Aus den Untersuchungen lassen sich keine Gründe ableiten, die dem Einvernehmen des Wissenschaftsministeriums für von der Findungskommission vorgeschlagene Kandidatinnen oder Kandidaten entgegenstehen." Da nur Eitel als Kandidat für die Wahl zugelassen wurde, ist klar, dass sich dies auf ihn und seine Mitarbeiter bezieht.

Die ehemalige Uni-Kanzlerin Angela Kalous hatte die Vorwürfe im September 2018 erhoben. Demnach habe die Großbank einen Auftrag für die Erstellung einer "smarten" Chipkarte für die Uni-Doktoranden als Gegenleistung für Fördermittel bekommen. Die Ruperto Carola ist eine von rund 1300 Hochschulen weltweit, die im Netzwerk von Santander sind und regelmäßig Spenden erhalten. Kalous, deren Verhältnis zu Rektor Eitel als zerrüttet gilt, witterte ein illegales Koppelgeschäft und ging mit den Anschuldigungen an die Öffentlichkeit.

Beim Rektorat hingegen war man sicher, keine Fehler begangen zu haben: Die Doktorandenkarte habe man international ausgeschrieben - sogar unter Beobachtung durch einen externen Anwalt - und Santander sei schlicht der billigste Anbieter gewesen. Um die Vorwürfe auszuräumen, bat das Rektorat zunächst den Universitätsrat, die Angelegenheit zu überprüfen. Rund drei Wochen später - im Oktober 2018 - entlastete das uni-interne Kontrollgremium Rektor Eitel und dessen Mitarbeiter einstimmig: Nach umfangreicher Prüfung habe man keine Belege für unrechtmäßige Handlungen gefunden.

Das Wissenschaftsministerium, das die Rechtsaufsicht über die Uni innehat, stimmt diesem Ergebnis mittlerweile inhaltlich zu, bat im Herbst jedoch zunächst um eine "vertiefte Prüfung einzelner Aspekte". Mit der Durchführung dieses erweiterten Verfahrens wurde Dr. Bernhard Wahl, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, beauftragt. Der Jurist habe daraufhin laut Ministerium nochmals ausführliche Gespräche geführt. Jetzt sei die eigentliche Untersuchung abgeschlossen, sie werde nur noch intern beraten.