Freiburger Missbrauchsfall

Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung

Prozess gegen Mutter und Stiefvater beginnt am 11. Juni

30.04.2018 UPDATE: 30.04.2018 16:34 Uhr 1 Minute, 9 Sekunden
Foto: dpa

Freiburg. (dpa-lsw) Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen im Raum Freiburg will die Staatsanwaltschaft für die Mutter des Kindes und den Stiefvater Sicherungsverwahrung erreichen. Die Anklage setze hierfür unter anderem auf das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, wie das Landgericht Freiburg am Montag mitteilte.

Die 47 Jahre alte Mutter des Jungen und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte gelten in dem Fall als Hauptbeschuldigte. Sie müssen sich vom 11. Juni an in Freiburg vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, den aus Staufen bei Freiburg stammenden Jungen zahlreichen Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben.

Der heute neun Jahre alte Junge war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von mehreren Männern aus dem In- und Ausland vergewaltigt worden. Mutter und Stiefvater sollen ihn hierfür im Internet angeboten haben. Außerdem wird ihnen zur Last gelegt, den Jungen sowie ein drei Jahre altes Mädchen auch selbst mehrfach sexuell missbraucht zu haben.

Für den Prozess sind den Angaben zufolge zehn Verhandlungstage geplant. Gehört werden sollen 13 Zeugen. Ein Urteil könnte es demnach Mitte Juli geben. Der Stiefvater des Jungen ist wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraft. Weil er gestanden hat, könne dem Jungen eine Aussage vor Gericht vermutlich erspart werden, hieß es.

In dem Fall gibt es insgesamt acht Tatverdächtige aus dem In- und Ausland. Sie sitzen alle in Untersuchungshaft, jeder von ihnen ist einzeln angeklagt. Es kommt somit zu mehreren Prozessen. Einer der Verdächtigen, ein heute 50 Jahre alter Soldat der Bundeswehr, steht vom 7. Mai an in Freiburg vor Gericht.

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In einem ersten Prozess war Mitte April ein 41-Jähriger zu zehn Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Es war das erste Urteil in dem Fall.

Justiz und Jugendamt stehen in dem Fall, der im Januar bekannt wurde, in der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, den Jungen nicht ausreichend geschützt zu haben. Dieser ist inzwischen in staatlicher Obhut.

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