Die Aldi-Erweiterung ist durch
Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung

Der Discounter in der Seestraße darf seine Verkaufsfläche nun um 160 Quadratmeter vergrößern. Foto: Geschwill
Eppelheim. (aham) Seitens der Bürger gibt es keine Bedenken. Sie haben jedenfalls keine Stellungnahmen abgegeben, als die Änderung des Bebauungsplans "Seestraße 71" Ende vergangenen Jahres auslag. Das teilte Bauamtsleiter Michael Benda mit, als der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung bei einer Enthaltung einstimmig den Aufstellungsbeschluss fasste. Damit ist das Verfahren durch.
Aldi war an die Stadt herangetreten, da das Unternehmen seinen Discounter in der Seestraße erweitern möchte. Denn die bisherige Fassung des Bebauungsplans beschränkt die Verkaufsfläche auf 850 Quadratmeter. Durch eine Erweiterung sollen breitere Gänge entstehen, zudem sollen die Warenpräsentation und die innerbetrieblichen Abläufe verbessert werden. Mit dem neuen Bebauungsplan dürfte Aldi eine Verkaufsfläche von 1010 Quadratmetern haben.
Bevor der Satzungsbeschluss gefasst wurde, hakte Grünen-Stadtrat Martin Gramm noch nach der Liegenschaftswasserentsorgung. Immerhin seien Altlasten auf dem Gelände bekannt. Wie Bauamtsleiter Benda erläuterte, müsse ein Entwässerungsplan nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden. Den müsse das Baurechtsamt genehmigen. Was die Altlasten betreffen, so bestehe keine akute Belastung, betonte Benda.
Renate Schmidt (SPD) interessierte sich mehr für das Einzelhandelskonzept. Dieses hatte ihre Fraktion schon gefordert, als der Aufstellungsbeschluss der Bebauungsplanänderung im November gefasst wurde. Damals hieß es zum Einzelhandelskonzept, dass noch die Stellungnahme vom Nachbarschaftsverband fehle. Wie Bauamtsleiter Benda nun ankündigte, finde im Februar ein Treffen mit dem Nachbarschaftsverband statt.
Die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange waren neben den Bürgern übrigens auch zur Bebauungsplanänderung "Seestraße 71" befragt worden. Im Gegensatz zu den Bürgern sind von ihnen auch Stellungnahmen eingegangen, wie den Sitzungsunterlagen zu entnehmen war. Nur welche, und welche Abwägungsvorschläge das zuständige Planungsbüro daraufhin gemacht hat, das ließen die Sitzungsunterlagen offen. Zwar wurde auf vier Anhänge verwiesen - doch in diese kann die Öffentlichkeit nicht einsehen.



