Höpfingen

Zustimmung für Neubaugebiet "Heidlein II"

Das geplante Wohngebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich und für Kleingärten genutzt

30.01.2018 UPDATE: 31.01.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 39 Sekunden

Unsere Aufnahme zeigt das Areal des vorgesehenen Bebauungsgebiets "Heidlein II". Foto: Wendelin Böhrer

Höpfingen. (WB) Im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung am Montag stand der Bebauungsplan "Heidlein II". Mit dem Bebauungsgebiet befasste sich der Gemeinderat bereits seit mehreren Jahren. Bürgermeister Hauck erinnerte daran, dass der Gemeinderat im Mai 2017 den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet gefasst hatte und die Beteiligung am 2. Juni 2017 startete. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit seien keine eingegangen, so Hauck.

Das geplante Wohngebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich und für Kleingärten genutzt. Im Bereich des geplanten Mischgebiets werden einzelne Flächen bereits gewerblich genutzt. Das Baugebiet umfasst 4,1 Hektar. Die Flächenbilanz: Geltungsbereich Bebauungsgebiet 40.988 Quadratmeter, Grundstücksfläche Wohngebiet 14.722 Quadratmeter, Grundstücksfläche Mischgebiet 17.261 Quadratmeter, öffentliche Verkehrsfläche 6342 Quadratmeter, private Grünflächen 2663 Quadratmeter.

Die Erschließung des Gebiets erfolgt über die bereits bestehenden Straßen und Feldwege. Die Verlängerungen der Bürgermeister-Schell-Straße und der Straße Im Heidlein werden von 4,5 Meter auf eine Breite von 8 Meter ausgebaut. Auch die beiden bestehenden Straßen, Leimengrubenweg und der Pfarrer-Schliermann-Weg am Nordrand, werden teilweise ausgebaut. Das Wohngebiet wird durch eine zusätzliche Stichstraße erschlossen, vor der ein Fußweg in die offene Feldflur nach Osten führt.

Das Mischgebiet wird über eine Erschließungsstraße, die von der Bürgermeister-Schell-Straße zunächst nach Westen und schließlich nach Süden zum dort verlaufenden Wirtschaftsweg führt, erschlossen. Die Abwasserentsorgung soll an den bestehenden Mischwasserkanal angeschlossen werden. Die Wasserversorgung wird an die vorhandene Wasserversorgung im Pfarrer-Schliermann-Weg und im Leimengrubenweg angeschlossen. Die Trink- und Brandwasserversorgung ist gesichert. Die Stromversorgung erfolgt über die Einrichtungen der Netze BW.

Bürgermeister Adalbert Hauck skizzierte den Inhalt und die wichtigsten Ziele des Bebauungsplans "Heidlein II" mit einem Geltungsbereich von rund 4,09 Hektar. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet (WA) und ein Mischgebiet (MI) am südöstlichen Siedlungsrand von Höpfingen.

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Ziel ist die Entwicklung von Neubauflächen, um den Bedarf in Höpfingen für die nächsten Jahre zu decken. Ein Teil der Flächen im Mischgebiet werden bereits gewerblich und zur Wohnbebauung genutzt. In bereits bestehende Bebauungspläne wird mit der Aufstellung aber nicht eingegriffen.

In den Bereichen der im Bebauungsplan vorgesehenen Wasserökologie und der Gewässer-Randstreifen, der sogenannten Blühstreifen, als auch der Ausgleichsflächen und des Bodenausgleichs hatten die Gemeinderäte Diskussionsbedarf. Herbert Frisch hielt es für sinnvoll, sich neben der Zusammenarbeit mit Landrats- und Wirtschaftsamt auch mit den betroffenen Landwirten und mit dem Obst- und Gartenbauverein - möglicherweise sogar im Rahmen einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung - gemeinsam zu beraten.

Der Gemeinderat stimmte mit zwei Gegenstimmen dem Entwurf des Bebauungsplans "Heidlein II" zu. Er wird öffentlich ausgelegt. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften wird gebilligt und öffentlich ausgelegt und die Unterlagen im Internet eingestellt.

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