Steuerermäßigung für energetische Sanierung
Wer sein in die Jahre gekommenes Eigenheim auf den neuesten energetischen Stand hievt, wird dafür vom Staat belohnt - mit Steuerersparnissen. Wichtig ist aber, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Berlin (dpa/tmn) - Ob Wärmedämmung oder die Erneuerung von Fenstern, Türen oder der Heizungsanlage: Energetische Sanierungsmaßnahmen an einer mindestens zehn Jahre alten, selbst genutzten Immobilie werden steuerlich gefördert. Wer die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausführen und entsprechend bescheinigen lässt, kann 20 Prozent der Kosten, höchstens aber 40 000 Euro von der Steuer absetzen.
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