Plus Hinterbliebenengeld

Nicht nur Verwandte haben Anspruch

Ist der Verlust aufgrund eines Fehlverhaltens Dritter eingetreten, werden Betroffene finanziell entschädigt.

24.04.2024 UPDATE: 24.04.2024 13:49 Uhr 49 Sekunden
Nach einem tödlichen Unfall können Hinterbliebene eine Entschädigung für den erlittenen seelischen Schaden erhalten, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, so ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Foto: dpa

Berlin/Itzehoe (dpa) - Wenn ein Mensch durch Fremdverschulden stirbt, kann Hinterbliebenen eine Entschädigung zustehen - unter anderem für den erlittenen seelischen Schaden. Das sogenannte Hinterbliebenengeld müssen Verursacher beziehungsweise deren Versicherungen zahlen. Ein Verwandtschaftsgrad mit dem Verstorbenen ist dafür nicht unbedingt notwendig, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts

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