Gericht erklärt EU-Genehmigung deutscher Condor-Hilfen für nichtig

Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der millionenschweren deutschen Hilfen für den Ferienflieger Condor nach der Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

08.05.2024 UPDATE: 08.05.2024 10:06 Uhr 14 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der millionenschweren deutschen Hilfen für den Ferienflieger Condor nach der Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

© dpa-infocom, dpa:240508-99-958489/1

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